In Russland ist das Zeichen der Friedensfahne patentiert
 

Swjatoslav Nikolajewitsch Roerich, indem er den Nachlaß seiner Eltern dem Sowjetischen Rerichs-Stiftung (Internationalen Roerichszentrum) übergeben hat, hat er die Alleinberechtigung auf die von Roerichs ausgearbeitete Symbolik zuerst dem Vorstand der Sowjetischen Roerichs-Stiftung und dann dem Vorstand des Internationalen Roerichszentrums überführt. Diese Übergabe wird von mehreren Dokumenten bestätigt, ohne deren die Registrierung des Zeichens der Friedensfahne vom Internationalen Roerichszentrum unmöglich wäre. Selbst Swjatoslaw Nokolajewitsch verfügte über diese Rechte wie der Alleinerbe der eigenen Eltern und des eigenen älteren Bruders. Er benutzte dieses Zeichen in eigenen offiziellen Erklärungen (siehe “Anrede von Swjatoslaw Nokolajewitsch Roerich an die Roerichs-Gesellschaften Russlands und an die der anderen unabhängigen Staaten” von 26.04.92 und sein Schreiben an Präsidenten Elzin). Das Internationale Roerichszentrum als der einzige Inhaber der Erbschaft von Roerichs hat das Zeichen der Friedensfahne entsprechend der testamentarischen Anordnung von S.N. Roerich auf Grund des Kapitels 21 aus dem Gesetz der russischer Föderation "Über die öffentlichen Vereinigungen" ("Symbolik der öffentlichen Vereinigungen unterliegt der staatlichen Registrierung und der Erfassung in einer Ordnung, welche vom Gesetz russischer Föderation vorgeschrieben ist") offiziell registriert.

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand vom Internationalen Roerichszentrum eine Mitteilung veröffentlicht, in dem es u.a. handelte:

„…Dem Willen seines Gründers S.N. Roerich folgend, verwirklichte das internationale Roerichs - Zentrum die staatliche Registrierung seiner Symbolik entsprechend der Gesetzgebung der russischen Föderation. <…> 2002 hat das internationale Roerichs–Zentrum die Urkunden der russischenPatentenagentur für das Zeichen des internationalen Roerichs–Zentrum und Zeichen der Friedensfahne bekommen. Das internationale Roerichs–Zentrum als der Rechtsinhaber dieses Zeichens, das von Rospatent-Schutz-Urkunden geschützt ist, hat die Alleinberechtigung erworben, über dieses Zeichen zu verfügen. Gemäß der eingerichteten Ordnung ist die Benutzung der erwähnten Zeichen von allen Organisationen und Personen nur mit Genehmigung von ihrem Rechtsinhaber, dem internationalen Roerich-Zentrum möglich“.

Noch lange vor dem Informationsmitteilung vom internationalen Roerich–Zentrum wurde eine heftige Diskussion im Internet zwischen den Gegner und Anhänger des Zentrums-Museums entwickelt. Wie es üblich ist, beeilten sie sich etwas mit deren Schlußfolgerungen und Bestimmungen. Als ersten “tadelten” die gesetzliche Registrierung des Zeichens der Friedensfahne Herr D.Entin und Frau O.Rumjanzewa und einige andere bekannte Personen, die die kulturelle und ausbildende Tätigkeit des internationalen Roerichs–Zentrums nicht anerkannt haben. Herr Entin hat sein Verständnis des Problems gezeigt, indem er folgendes erklärt hat: ”Lassen Sie uns hoffen, dass niemand das Zeichen der Friedensfahne als ihr Eigentum betrachtet, das heißt, als eine Sache, die man besitzen kann”. In vielem, wiederholend die Gedanken von Herrn Entin, im traditionellen Stiel der quasi Internet-Veranstaltungen wurde der Protest-Brief geschrieben, der die Internationale Assoziation „Frieden durch Kultur“ an Rospatent gerichtet hat. Der Anfang des Briefes klang pathtetisch:

“Sehr geehrter Alexander Dmitrijewitsch,

die Internationale Assoziation „Frieden durch Kultur“ wendet sich an Sie anläßlich der Registrierung durch Ihre Anstalt des Wahrenzeichens „des Internationalen Roerichs–Zentrums” (Patentnummer 226539 und 226540 vom 01.11.02). Die Sache besteht darin, dass dieses Zeichen –drei kleine Kreise in einem –ein uraltes Symbol der Dreieinigkeit ist. Dieses Zeichen kann man sowohl als Bemalung der Felsen als auch auf altertümlichen Ikonen, Wappen und Siegeln, auf den Bildern des Mittelalters und unserer Zeit sehen. Dieses uralte Zeichen wurde als Symbol von Internationaler öffentlicher Bewegung für den Schutz der kulturellen Werte während des Krieges verwendet, bekannt auch als „Roerich-Pakt“, der 1935 von zehnten der Länder unterschrieben wurde. Indem das Zeichen der Friedensfahne die Traditionen dieser Bewegung fortsetzt, deren Mitglied auch unsere Assoziation ist, ist es ein gemensames Symbol der Mitglieder der internationalen Bewegung für die Entwicklung der Kultur, Ethik und Freundschaft zwischen den Völkern. Außerdem gehört das Symbol zu den Visitenkarten von zahlreichen Roerichs-Gesellschaften, deren Mitglieder die eigene Weltanschauung mit dem kulturellen Nachlass der Familie Rerichs verbindet. Solche Gesellschaften zählt man hunderte in der ganzen Welt. Fast jede verwentet dieses altertümliche Zeichen in der eigenen Tätigkeit, ohne jede Angst vor den möglichen gerichtlichen Verfolgungen zu haben, da allgemein bekannt ist, dass dieses Zeichen der Dreieinigkeit nie einem gehört. Dieses Zeichen gehört uns allen, der ganzen Menschheit!"

Es ist die Tatsache zu betonen, dass Nikolai Konstantinowitsch Roerich kein einziges Mal in Zusammenhang mit der Frage über die Freidensfahne erwähnt wurde, der eigentlich dieses Zeichen auf Grund des altertümlichen Symboles der Dreieinigkeit entwickelt hat und ihn in den Umlauf der internationalen Friedensbewegung und der Organisationen mittels des Paktes über den Schutz der kulturellen Werte (der Roerisch-Pakt ) eingesetzt hat. Laut der Darlegung des Herrn Ogyst und seiner Mitverfasser wurde das Zeichen der Freidensfahne von irgend einer abstrakten „Internationalen öffentlichen Gesellschaft“, mehr bekamnnten als „Roerich-Pakt“ genommen. Es wundert hier die Identifizierung von zwei verschiedenen Begriffen - "die öffentliche Bewegung" und dem "Pakt" geführt. Fällt auch ein, dass in der Liste der gezählten Organisationen und Personen, die die Assoziation "die Welt durch die Kultur" abschließt, wieder keinen Platz für N.K. Roerich gefunden wurde, für den Roerich - den Initiator und den Führer der internationalen öffentlichen Bewegung für den Schutz der Kultur, den Urheber des Paktes, der seinen Namen trägt.

Die Logik von Herrn Entin, Herrn Ogyst und anderen ist durchsichtig: „wenn es keinen Namen gibt, gibt auch keine Verantwortung“. Ihrer Meinung nach, kann beliebige Organisation, die sich zur „Bewegung für den Schutz der kulturellen Schätze“ zählt, (außer denen, die zum Mord auffordern, wie sich Herr D.Entin verschprochen hat) kann dieses hohe Symbol nach eigenem Verständnis und Ermäßen verwenden. Wir waren Zeugen der sehr schreienden Beispiele solcher Willkür, z.B. bekannte Marina Zwigun und dievon ihr organisierte "Weiße Bruderschaft". Sie bewirtschafteten das Zeichen der Friedensfahne aktiv.

Niemand aus denen, die das Internationale Roerichs-Zentrum angegriffen hatten, dass das Zeichen der Friedensfahne entsprechend dem Willen seines Gründers und Ehrenpräsidenten Swjatoslaw Nikolajewitsch Roerich registriert hatte, hat sich daran erinnert, wie sich Roerichs selbst zu diesen hohen Symbolen, unter denen sie das Recht hatten, ihre Tätigkeit zu entwickeln, verhalten haben. Elena Iwanowna hat eine große Bedeutung diesem Problem geschenkt, wovon ihre Briefe deutlich zeugen.

Der Brief von N.K. und Ju.N. an Roerichs vom 13.10.1934 (Roerich E.I. Briefe. Band.2. Internationales Roerichs-Zentrum 2000. Seite 423)

"Nach den Worten von Gusch[ika], dieser Ichs[kul] hat die Gesellschaft "Kreis des Sinns" gegründet und verwendet das Zeichen des Museums. Diese Nachricht stimmt damit überein, was Ichs[kul] an Herrn Dr. Aseew schrieb. Und es ist schon eine vorsätzliche strafbare Tat. Weil ich entschieden habe, K[arl] Iw[anowitsch] zu bitten: Copyrigthe auf das Zeichen für alle drei Länder zu nehmen und, außerdem, übrigens, diese Typen anzufordern, ob sie die Sanktion aus dem Am[erikanischen] Zentrum auf die Eröffnung der Gesell[schaft], auf Namen und das Zeichen haben? Wenn wir sofort die Maßnahmen nicht übernehmen, so werden wir der Entwicklung von solchen Einheiten beitragen, von denen wir dann nicht loswerden! <…> Im Großen und Ganzen, muß man die Atmosphäre reinigen!".

Der Brief K.I. Sture vom 18.10.1934 ( Seite 427)

"Es ist neben anderen Fragen auch die zu klären, ob sie die Sanktion aus Amerika auf die Eröffnung der Ge[sellschaft] und auf das Zeichen haben, weil ohne Sanktion niemand rechtskräftig ist, die zu benutzen. Es ist nicht zu zulassen, dass jemand eigenmächtig die zweifelhaften Organisationen mit dem Zeichen schützt. Es ist bekannt. In Amerika ist Copyrigthe auf dieses Zeichen genommen, aber, wahrscheinlich, verbreitet sich nicht auf alle Länder. Deshalb bitte ich sehr Sie, Ka[arl] Iwanowitsch, zu erfahren, ob man Copyrigthe nehmen kann oder das Zeichen in drei Ostsee-Ländern registrieren muß? Ich werde alle Kosten der solchen Bewahrung des großartigen Zeichens (esoterisch bedeutet dieses Emblem „Moria rex“ übernehmen). Bis zur Zeit haben wir den ganzen Chartrer aus Amerika unter Unterschrift N.K. (Unterzeichnung vom Autor) bekommen. Ich glaube, dass die Rigaer Gesellschaft einen solchen Chartrer schon hat. Deshalb werden wir uns an das Festgestellte halten. Wenn jemand eine selbständige Gesellschaft gründen will, soll er sich an Sie anwenden und nach den Präsidiumwahlen können sie nur nach ihrer Bewilligung Chartrer bekommen und legalisiert werden. Wir müssen nicht zulasse, dass man den Namen und Zeichen ohne Erlaubnis benutzt. Das muss ganz bestimmt festgestellt werden, sonst bekommen wir solche Einheiten, die wir nicht los werden können. Das muss auch Herr Guschik kennen. Er muss Ihr Erlaubnis für seine Gruppe haben”.

 Brief an G.G. Schkljawer vom 24.10.1934 (Dort. Seite. 443)

Ein sehr wichtiger Umstand, dass Herr Ichs[kul] für eigene Gesellschaft "Kreis des Sinns" das Zeichen des Museums ausgenutzt hat, ist bekannt. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob dieses Zeichen als das Zeichen unserer Gesellschaft in Paris registriert ist? In Amerika hat dieses Zeichen Copyrigthe, ich weß aber nicht, wie es in anderen Ländern ist. Ich habe an Herrn Struve geschrieben und ihn gebeten dieses Zeichen in allen drei Ostseeländern registrieren zu lassen. Es ist nicht zu zulassen, dass die zweifelhaften Organisationen unser Zeichen benutzten. Im allgemeinen, sollen wir mit den neuen Gruppen sehr vorsichtig sein. Um das Recht für Namen und das Zeichen zu bekommen sollen die Ostseeländer die Billigung von K[arl] Iw[aniwitsch] und Chartrer aus Amerika haben. Sonst werden wir das Leben solchen Einheiten geben, die wir nicht loswerden. Ich warte auf Ihre Antwort auf die für mich so wichtige und dringende Frage. Nachdem wir Ihre Antwort bekommen, unternehmen wir gemeinsame Schritte für den Schutz des Namens und des Zeichens”.

Nikolaj Konstantinowitsch und Elena Iwanowna schätzten diese Symbole hoch, und es war ihnen nicht gleichgültig, "ob die zweifelhaften Organisationen sich mit unserem Zeichen schützten". Das Zeichen der Friedensfahne wurde von Roerichs für ernste (auf dem Niveau der internationalen öffentlichen und Regierung-Organisationen und Bewegungen) und für wichtige Arbeit vorbestimmt, um Werte der Weltkultur zu schützen. Und das Recht, unter der Friedensfahne zu gehen muß man verdienen. Leider meinen viele Leute, die die Ideen von Rerichs nur berührt haben, dass sie alle Rechte haben, sie vergessen aber über die Pflichte, über hohe Verantwortung, Notwendigkeit, den Namen und schöpferischen Nachlaß zu schützen, ihre Ideen im Leben jeden Tag zu verwenden.

In den Internet-Diskussionen hat man die Tatsache besprochen, dass das Zeichen der Friedensfahne als Warenzeichen patentiert ist. Die Organisatoren dieser Diskussionen haben ganz geschickt die allgemeine Rechts-Analphabetentum ausgenutzt, es gibt die Weltpraxis der Patentierung von Symbolen als trademark, oder Warenzeichen, und es gibt keine andere Möglichkeit im internationalen Recht. Als Beispiel kann man das Patentieren von Roerichs der Warenmarke „Uruswati” und eines uralten buddhistischen Symbols anführen, das sie als Institutszeichen ausgenutzt haben. Damit hat sich Ju.N. Roerich beschäftigt.

Der Brief an A.E. Machon vom 17.03.1936 (Ju..N. Roerich Briefe, Ì.: Das Internationale Roerichs-Zentrum, 2002. Band.2. Seite 38)

„Ich möchte, dass der Name „Uruswati” und das Zeichen des Instituts hier in Indien, als Copyrigth geschützt werden. Bitte führen Sie die notwendige Registrierung durch , so als ob es eine Warenmarke wäre, geben Sie mir Bescheid, was unsererseits gefordert wird. Das ist notwendig wegen unseres Prozesses in New-York“.

Der Brief an A.E. Machon vom 25.04.1936 (Dort. Seite.52)

„Auf die Anfrage der Juristen, wie sieht das Zeichen aus, habe ich geantwortet, dass es ein kreuzformiges Muster im Kreis ist, das als Emblem im Intitut der Himalaischen Forschungen “Uruswati”angenommen ist“.

Der Brief an A.E. Machon vom 27.04.1936 (Dort. Seit.54)

“Ich habe nicht gewußt dass der Jurist so ausgebildet im buddischen Symbolismus ist. Dieses Symbol bedeutet das Wissen, so interpretiert man es im Lamaismus. Ich bitte Sie, mit der Regisirierung anzufangen, die 100 Rupie kostet“.

Wenn die so genannten „Roerichsnachfolger” das Roerichserbe besser gewußt hätten, so hätte die Internet-Diskussion nicht so viele Teilnehmer gesammelt, die sich über die Tatsache empört haben, dass man nicht richtig ehrenvoll das Symbol behandelt und dass das Zeichen die Organisation hat, die vom Roerich gegründet wurde und den Willen von Roerichs erfüllt.

Diese Diskussion wurde von denen organisiert, die eher nicht so ungebildet sind, sondern bestimmte Ziele verfolgen. Im Moment handelt gegen jede Handlung, die dem Schutz und Erfüllung des Willens von Roerichs gewidmet ist, eine geschulte Maßnahme vom schwarzen PR. Die solche Maßnahmen hinter einer Schirm führt, wie Puppenspieler die die Figuren bewegen und öffentliche Meinung schaffen. Sie nutzen die vorhandenen Umstände, und das ist die Unwissenheit.

Roerichs riefen zu Kultur und Wissen auf. Wer Nachfolger von diesen großen Menschen sein will, muß ihrem Gebet folgen.

Internationaler Rat der Roerichsorganisationen
 


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